taxonomie Kampfansage gegen Greenwashing: der EU Action Plan

Der Finanzsektor spielt eine entscheidende Rolle beim Kampf gegen den Klimawandel. Für Marktteilnehmer innerhalb der EU ist künftig der sogenannte Action Plan on Sustainable Finance der Maßstab ihres nachhaltigen Handelns. Er definiert ehrgeizige Ziele – und birgt einige Hürden

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Die Umsetzung der ambitionierten Nachhaltigkeitsziele der EU benötigt Kapital. Um die notwendige Transformation bis 2050 zu erreichen, muss der Finanzsektor miteinbezogen werden. Anfang 2018 stellte die EU-Kommission darum den „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vor, oft auch EU Action Plan genannt. Zielgruppe sind die Akteure auf dem Finanzmarkt. Er ist eine Art Agenda für eine nachhaltige Finanzwirtschaft und verfolgt drei Ziele:

Geldströme lenken: Es soll mehr Kapital in nachhaltige Investitionen fließen.

Risiken managen: Die finanziellen Risiken, die sich aus Umweltschäden oder sozialen Schieflagen ergeben, sollen berücksichtigt werden.

Nachhaltig wirtschaften: Finanzprodukte sollen transparenter und Greenwashing soll verhindert werden.  ↓

Der EU Action Plan on Sustainable Finance ist eine Art Agenda für eine nachhaltige Finanzwirtschaft.

Offenlegung: Wie wird investiert?

Der EU Action Plan fußt auf mehreren Bausteinen, von denen zwei bereits verabschiedet worden sind: Der erste ist die Offenlegungsverordnung, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Sie soll Transparenz in die Finanzwirtschaft bringen. „Die Anleger sollen sich ein Bild davon machen können, wie die Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen“, erklärt Roman Dirscherl vom Team Nachhaltige Immobilien bei Union Investment. Die Angaben werden den Investoren auf der Website von Union Investment zugänglich gemacht und in den Verkaufsprospekten der Immobilienfonds veröffentlicht.
Zudem müssen Unternehmen offenlegen, welche Nachhaltigkeitsrisiken ihre Anlageprodukte bergen, wie sie diese Risiken gewichten und welche Maßnahmen sie dagegen ergreifen. Zu Nachhaltigkeitsrisiken gehören Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die den Wert von Investitionen gefährden könnten. Das betrifft etwa Fonds mit Immobilien, die infolge des Klimawandels in einem künftigen Überschwemmungsgebiet liegen könnten. „Wohlgemerkt: Die Offenlegungsverordnung besagt nicht, dass keine Nachhaltigkeitsrisiken mehr bestehen dürfen. Aber der Umgang mit diesen muss transparent dargestellt werden“, sagt Roman Dirscherl. „Union Investment hat allerdings schon lange vor der Offenlegungsverordnung Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und macht diesen Prozess jetzt lediglich noch transparenter.“  ↓

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„Die Offenlegungsverordnung besagt nicht, dass keine Nachhaltigkeitsrisiken mehr bestehen dürfen. Aber der Umgang mit diesen muss transparent dargestellt werden.“ Roman Dirscherl Team Nachhaltigkeit bei Union Investment
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Taxonomie: Wie nachhaltig sind die Produkte?

Die Taxonomie-Verordnung wurde als zweiter Baustein des EU Action Plan im Juni 2020 verabschiedet. Sie bestimmt, inwieweit Produkte von Finanzmarktteilnehmern nachhaltig sind. Dafür legt die Verordnung sechs Ziele fest:
Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Reduzierung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Als nachhaltig gelten Produkte, die einen „wesentlichen Beitrag“ zu einem oder mehreren dieser Umweltziele leisten. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass sie kein „Do No Significant Harm“-Kriterium (DNSH) verletzen. Das heißt: Sie richten keinen Schaden bei einem anderen Umweltziel an und erfüllen bestimmte technische Kriterien. Bei Immobilien gehören zu diesen Kriterien wassersparende Armaturen ebenso wie die Vorgabe, dass mindestens 70 Prozent des Bau- und Abbruchmülls recycelt werden – oder auch, dass Gebäude, die ab 2021 errichtet werden, mindestens 10 Prozent weniger Energie verbrauchen als das, was im jeweiligen Land als Niedrigstenergie-Gebäudestandard gilt.
„Die Transformation ist nicht von heute auf morgen möglich“, sagt Roman Dirscherl: Hinzu kommt: Gebäude wie das Urban Environment House in Helsinki, die die vorgegebenen Kriterien erfüllen, sind bislang kaum auf dem Markt vorhanden.
Ein Schwerpunkt liege bei Union Investment darum derzeit darauf, das bestehende Portfolio zu verbessern, ergänzt Roman Dirscherl: „Dafür brauchen wir zunächst einmal Klarheit über den aktuellen Status quo in den Gebäuden und daran anknüpfend einen Fahrplan: Welche Schritte müssen wir in welchem Gebäude unternehmen?“ Eine wichtige Maßnahme ist die Einführung von Energiemonitoring, wie es Union Investment bereits in einem Pilotprojekt betreibt.  ↓

„Die Transformation ist nicht von heute auf morgen möglich." Roman Dirscherl Team Nachhaltigkeit bei Union Investment

Zusätzliche Ansprüche durch nationale Gesetzgebungen

Neben dem EU Action Plan stellen unterschiedliche nationale Gesetzgebungen eine weitere Hürde dar. Derzeit managt Union Investment Objekte in 23 Ländern. In den Niederlanden etwa ist es ab 2030 nicht mehr möglich, ein Bürogebäude zu vermieten, dessen ECP-Rating schlechter als A ist. In Frankreich drohen Inhabern von Gebäuden, die bestimmte Nachhaltigkeitsziele nicht erreichen, nicht nur Strafzahlungen, sondern auch ein Eintrag in eine öffentlich zugängliche Name-and-Shame-Liste der Regierung. „Da sich der EU Action Plan und die nationalen Gesetze an den Pariser Klimazielen orientieren, sehen wir glücklicherweise eine gewisse Überschneidung der Anforderungen“, sagt Roman Dirscherl. „Aber weder die Taxonomie noch nationale Gesetze sagen etwas darüber aus, wie sehr sich einzelne Gebäude bereits den Klimazielen genähert haben – oder welche weiteren Schritte nötig sind, um diese endgültig zu erfüllen. Auf jeden Fall muss die Immobilienbranche noch die Ärmel hochkrempeln.“  •

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Bilder: Shutterstock, Getty Images (2), Union Investment / Daniel Sumesgutner